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Einreisebestimmungen

Allgemeines zu den Einreisebestimmungen

Das Reisen mit Haustieren und damit auch der Urlaub mit Hund ist dank dem EU Heimtierausweis deutlich erleichtert worden.

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Allerdings haben einige Länder zusätzliche Bestimmungen, die dringend eingehalten werden müssen. Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die allgemeinen Bestimmungen und Ihr Urlaubsland im Speziellen.

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in der EU   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Dänemark   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Deutschland   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Frankreich   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Italien   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Kroatien   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in den Niederlanden   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in der Schweiz   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Slowenien   mehr

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Ungarn   mehr